Spenden

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Sie möchten meinen Bundestagswahlkampf auch finanziell unterstützen und so zu einem Politik­wechsel in Deutschland beitragen? Dann lade ich Sie herzlich zu einer Spende an nachstehende Kontoverbindung ein:

Kontoinhaber: CDU Kreisverband Pinneberg
IBAN: DE60 2219 1405 0000 6969 80
BIC: GENODEF1PIN – VR Bank in Holstein

Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift sowie „Bundestags­wahl“ an. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und ab einem Spendenbetrag von 10,00 Euro die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Kaffeetasse

Steuern sparen –
Mit Ihrer Spende an die CDU

Im Optimalfall können Sie sich die Hälfte Ihrer Spende an die CDU über Ihre Einkommensteuerklärung erstatten lassen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, möchten wir Ihnen mit den folgenden Erläuterungen darstellen.

Der Form halber weisen wir jedoch darauf hin, dass die nachstehenden Ausführungen keine persönliche Beratung bei Ihrem Steuerberater ersetzen. Für eine verbindliche Auskunft zur steuerlichen Wirkung Ihrer Spende an die CDU fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300 Euro pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigt.

Davon sind bis zu 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen.

Weitere 1.650 Euro (bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) können nach §10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Abhängigkeit des individuellen Steuersatzes.

Spenden von Unternehmen sind nach dem Parteiengesetz in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Spende als Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) geführt werden. Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Zuwendungen an die CDU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, werden unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Alle Zahlungen werden dabei zusammengerechnet. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, sind der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Diese veröffentlicht die Spende zeitnah als Bundestagsdrucksache.

Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/parteienfinanzierung.

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